Maskenpflicht in Gottesdiensten

In unseren Gottesdiensten gilt ab sofort die Pflicht, einen Mund- Nasen-Schutz zu tragen.
Dies gilt beim Betreten der Kirche ,während des Gottesdienstes und anschließend beim Verlassen der Kirche.

Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger, die sich im Altarraum aufhalten und den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.

Das Singen von Liedern wird deutlich reduziert.

Zwischen den Gottesdiensten wird der Kirchenraum gelüftet, so dass es in der Kirche  kühler sein kann. Die Gottesdienstteilnehmer/-innen werden daher gebeten, wärmere Kleidung anzuziehen.

Ebenfalls gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasen - Schutzes bei Beerdigungen, in den Sakristeien und Pfarrheimen.