Neue Regeln für Gottesdienstbesuche

Die Landesregierung NRW hat die Regeln für Gottesdienstbesuche geändert. Ab sofort müssen wegen der „Rückverfolgbarkeit“ die Besucher/innen registriert werden.
Vor Beginn eines Gottesdienstes wird den Besucherinnen und Besuchern eine Karte überreicht, in die sie Name, Anschrift und Telefonnummer eintragen. Diese Karte enthält eine Kontrollnummer, die dann bei jedem Gottesdienstbesuch den Ordnerdiensten bekanntgegeben wird.

Diese Nummer bekommen alle im Scheckkartenformat ausgehändigt, die dann bei künftigen Kirchenbesuchen nur vorgezeigt zu werden braucht, ohne dass die Personalien erneut erfragt werden müssen. 

Auf diese Weise soll die Rückverfolgbarkeit im Ernstfall gewährleistet sein, meint die Landesregierung.

Aus hygienischen Gründen bitten wir, einen  Kugelschreiber mitzubringen, zum Ausfüllen der Karten.