Die neue Corona Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass ab Montag, 25.01. der Gottesdienstbesuch nur noch mit einer medizinischen Maske oder einer FFP 2 Maske gestattet ist.
Der Gottesdienstbesuch mit einer Stoffmaske ist somit ab Montag nicht mehr erlaubt.
Beim Besuch der Kirchen außerhalb der Gottesdienste genügt weiterhin das Tragen einer Stoffmaske.