Erweiterte Maskenpflicht , Allgemein

Die neue Corona Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass ab Montag, 25.01. der Gottesdienstbesuch nur noch mit einer medizinischen Maske oder einer FFP 2 Maske gestattet ist.

Der Gottesdienstbesuch mit einer Stoffmaske ist somit ab Montag nicht mehr erlaubt.

Beim Besuch der Kirchen außerhalb der Gottesdienste genügt weiterhin das Tragen einer Stoffmaske.